DienstleistungAnmeldung der Heizöllagerung (Anzeigepflicht)

Bestimmte Heizöllagerungen müssen beim Landratsamt Miltenberg angemeldet werden.

Diese Anzeigepflicht richtet sich nach dem Gefährdungspotenzial der Heizöllagerung, das wiederum vom Aufstellungsort und vom maßgebenden Rauminhalt der Anlage abhängig ist.

Ob Ihre Heizöllagerung anzeigepflichtig ist, können Sie unter der Rubrik „Weitere Informationen“ auf dieser Seite abrufen.

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Herr Keilbach
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Herr Kugler
Sachbearbeiter
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Frau Seyfried
Sachbearbeiterin
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Herr Winkel
Sachbearbeiter
09371 501-29009371 501-79290E-Mail-Adresse des Ansprechpartners
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    Programm BEN - Niederschlagswassereinleitungen

  • Überschwemmungsgefährdete Gebiete

    Überschwemmungsgefährdete Gebiete

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    Hochwassernachrichtendienst (Screenshot)

  • Kartendienst Gewässerbewirtschaftung

    Kartendienst Gewässerbewirtschaftung

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