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Anmeldung der Heizöllagerung (Anzeigepflicht)
Bestimmte Heizöllagerungen müssen beim Landratsamt Miltenberg angemeldet werden.
Diese Anzeigepflicht richtet sich nach dem Gefährdungspotenzial der Heizöllagerung, das wiederum vom Aufstellungsort und vom maßgebenden Rauminhalt der Anlage abhängig ist.
Ob Ihre Heizöllagerung anzeigepflichtig ist, können Sie unter der Rubrik „Weitere Informationen“ auf dieser Seite abrufen.
Ansprechpersonen:
Name
Telefon
Telefax
E-Mail
Herr
Keilbach
Sachbearbeiter
09371 501-291
09371 501-79290
Herr
Kugler
Sachbearbeiter
09371 501-288
09371 501-79286
Frau
Seyfried
Sachbearbeiterin
09371 501-287
09371 501-79286
Herr
Winkel
Sachbearbeiter
09371 501-290
09371 501-79290
Formulare:
Heizöllagerung - Anzeigevordruck für Heizölverbraucheranlagen
Merkblätter:
Heizöllagerung - Anmeldepflicht für Heizölverbraucheranlagen
Informationen des BayernPortals:
Wassergefährdende Stoffe; Anzeige über den Umgang und die Lagerung
Programm BEN - Nieder- schlagswassereinleitungen
Überschwemmungsgefährdete Gebiete
Hochwassernachrichtendienst
Kartendienst Gewässerbewirtschaftung
Bodeninformationssystem Bayern
Badegewässer
© 2011 Landratsamt Miltenberg | Brückenstr. 2 | 63897 Miltenberg | Tel: 09371 501-0
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